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Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erst nach Zahlung der Teilnahmegebühr ist der Platz verbindlich reserviert. Im Krankheitsfall gibt es keine Erstattung der Teilnahmegebühr.
Eventuelle Erkrankungen und Verletzungen beim Training und rund um die Fussballschule sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.

Der/Die Erziehungsberechtigte(n) versichern durch Unterschrift, dass der Teilnehmer körperlich und sportlich voll belastbar ist. Der/die Erziehungsberechtigte(n) erklären ihr Einverständnis mit der Nutzung von im Rahmen der Internationalen Fussballakademie Frankfurt erstelltem Bildmaterial durch den Veranstalter, insbesondere zu Werbezwecken. Der/die Erziehungsberechtigte(n) erklären darüber informiert zu sein, dass die Internationale Fussballakademie Frankfurt die hier gemachten Angaben per EDV verarbeitet und nutzt. Die für die Anmeldegebühr notwendigen Daten werden zwischen der Internationalen Fussballakademie Frankfurt und dem Geldinstitut ausschließlich zum Zwecke der Zahlung ausgetauscht.

Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl auch kurzfristig abzusagen. Schadensersatzansprüche über die Rückerstattung der Teilnahmegebühr hinaus, entstehen in diesem Fall nicht.
Die Nutzung der Räumlichkeiten am Veranstaltungsort im Rahmen der Fußballschule erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Sach- und Personenschäden, es sei denn diese sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung aufgrund der bestehenden Unfallversicherung für jeden Teilnehmer bleibt im Rahmen der diesbezüglich geltenden Versicherungsbedingungen hiervon unberührt.

Auf dem Trainingsgelände gilt die jeweilige Platzordnung. Der Veranstalter übernimmt in jedem Fall keine Haftung für das Abhandenkommen von eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, etwa in der Umkleidekabine.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer aus dem Camp auszuschliessen bei wiederholtem Missachten der Regeln und Hausordnung.

 

Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit von der Anmeldung/Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden.     Tritt der Kunde von der Anmeldung/Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß    § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:

30 – 16 Tage vor Camp Beginn 35% der Teilnahmegebühr
15 – 10 Tage vor Camp Beginn 50% der Teilnahmegebühr
09 – 02 Tage vor Camp Beginn 80% der Teilnahmegebühr
01 – 00 Tage vor Camp Beginn 100% der Teilnahmegebühr
 
 

Bei Abmeldung durch Unfall oder Krankheit, erstatten wir nach Erhalt eines Ärztlichen Zeugnisses den einbezahlten Betrag bis auf 30€ (Bearbeitungsgebühr) zurück. Spezifisch bedruckte Trikots müssen ebenfalls bezahlt werden. Wetterbedingte Annullationen werden nicht zurückerstattet. Bis zu Camp Beginn kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

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